Mitgliedschaft im Turn- und Sportverein Schwerin e. V.

 

Du warst bereits ein paar Mal beim Probetraining und willst weitermachen? Dann beantrage die Mitgliedschaft im TSV Schwerin e. V.. Nutze dazu den Button unten. (Momentan führt der Button noch zur Kontaktseite. Es ist aber geplant, dass ihr die Mitgliedschaft hier bald ganz einfach per Onlineformular beantragen/kündigen könnt)

Du willst Capoeira gerne ausprobieren? Dann mach probeweise ein paar Mal beim Training mit. Komm dazu einfach zu den Trainingzeiten vorbei, wir freuen uns auf dich.

Mit den Vereinsbeiträgen finanzieren wir die Honorare für Nativa und Estacio sowie die Hallenmieten, Weiterbildungsmaßnahmen und Abteilungsaktivitäten. Ein kleiner Bruchteil des Mitgliedsbeitrags geht an den TSV für Versicherungen und die Arbeit des Vorstands.

Unsere Mitgliedsbeiträge


Aktive Mitgliedschaft

bis 18 Jahre

15 ,00  

pro Monat

  •  Regulärer Beitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Aktive Mitgliedschaft

ab 18 Jahre

25,00 

pro Monat
  •  
  • Regulärer Beitrag für Erwachsene ab 18 Jahre

Passive Mitgliedschaft

bis 18 Jahre

  2 .00

pro Monat
  • Die passive Mitgliedschaft ist auf ein Jahr begrenzt, wenn keine aktive Teilnahme am Training wegen Verletzung, Erkrankung oder Auslandsaufenthalt möglich ist.
  • Die passive Mitgliedschaft muss vorab schriftlich beantragt und von der Abteilungsleitung genehmigt werden. Der Monatsbeitrag entspricht in diesem Fall dem Betrag, den wir für das Mitglied an den TSV abführen. 

Passive Mitgliedschaft

ab 18 Jahre

3 .50

pro Monat
  • Die passive Mitgliedschaft ist auf ein Jahr begrenzt, wenn keine aktive Teilnahme am Training wegen Verletzung, Erkrankung oder Auslandsaufenthalt möglich ist.
  • Die passive Mitgliedschaft muss vorab schriftlich beantragt und von der Abteilungsleitung genehmigt werden. Der Monatsbeitrag entspricht in diesem Fall dem Betrag, den wir für das Mitglied an den TSV abführen.

Hier geht's zum Anmeldeformular (momentan noch als pdf)

Kündigung der Mitgliedschaft


Die Kündigung der Mitgliedschaft ist immer zum Quartalsende möglich. Sie muss spätestens am letzten Tag des mittleren Quartalsmonats schriftlich eingegangen sein.
Beispiel: Die Kündigung zum 30.09. muss also am 30.08. vorliegen.

Es genügt ein formloses Schreiben.